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   BGH, 14.10.2020 - XII ZB 199/20   

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https://dejure.org/2020,37476
BGH, 14.10.2020 - XII ZB 199/20 (https://dejure.org/2020,37476)
BGH, Entscheidung vom 14.10.2020 - XII ZB 199/20 (https://dejure.org/2020,37476)
BGH, Entscheidung vom 14. Oktober 2020 - XII ZB 199/20 (https://dejure.org/2020,37476)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Unterbleiben der persönlichen Anhörung des Betroffenen im Betreuungsverfahren bei fehlender Möglichkeit der Kundgabe seines Willens

  • rewis.io

    Betreuungssache: Voraussetzungen für das Absehen von der persönlichen Anhörung des Betroffenen

  • rabüro.de

    Zu den Voraussetzungen für das Absehen von der persönlichen Anhörung des Betroffenen

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    FamFG § 34 Abs. 2 ; FamFG § 68 Abs. 3 S. 1-2
    Unterbleiben der persönlichen Anhörung des Betroffenen im Betreuungsverfahren bei fehlender Möglichkeit der Kundgabe seines Willens

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die als Betreuerin ungeeignete Mutter

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die unterbliebene Anhörung im Betreungsverfahren - oder: wenn die Betroffene sich nicht mehr äußern kann

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die verspätet bestellte Verfahrenspflegerin - und die erneute Anhörung der Betroffenen

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Betreuungsverfahren eines komatösen Betroffenen und die persönliche Anhörung

  • famrz.de (Kurzinformation)

    Voraussetzungen des Absehens von der persönlichen Anhörung im Betreuungsverfahren

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)
  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Erneute persönliche Anhörung des Betroffenen kann ausnahmsweise entbehrlich sein

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2021, 65
  • MDR 2021, 320
  • FGPrax 2021, 23
  • FamRZ 2021, 222
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 28.09.2016 - XII ZB 269/16

    Betreuung: Verzicht auf die persönlichen Anhörung des Betroffenen im

    Auszug aus BGH, 14.10.2020 - XII ZB 199/20
    Auch im Betreuungsverfahren kann nach § 34 Abs. 2 FamFG die persönliche Anhörung des Betroffenen unterbleiben, wenn er offensichtlich nicht dazu in der Lage ist, seinen Willen kundzutun, und das Gericht sich einen noch aktuellen persönlichen Eindruck vom Betroffenen verschafft hat (Fortführung der Senatsbeschlüsse vom 2. Juli 2014 - XII ZB 120/14, FamRZ 2014, 1543 und vom 28. September 2016 - XII ZB 269/16, FamRZ 2016, 2093).

    Denn die für ein Absehen von der Anhörung erforderliche Feststellung, dass Rückschlüsse auf den natürlichen Willen des Betroffenen offensichtlich weder aufgrund verbaler noch aufgrund nonverbaler Kommunikation möglich sind, kann das Gericht regelmäßig nur auf der Grundlage eines noch aktuellen persönlichen Eindrucks treffen, den es bei einer unmittelbaren Kontaktaufnahme mit dem Betroffenen gewonnen hat (vgl. Senatsbeschluss vom 28. September 2016 - XII ZB 269/16 - FamRZ 2016, 2093 Rn. 13 mwN).

    Nach den tatrichterlichen - von der Rechtsbeschwerde nicht angegriffenen - Feststellungen ist die Betroffene offensichtlich nicht in der Lage, ihren Willen kundzutun (vgl. hierzu Senatsbeschluss vom 28. September 2016 - XII ZB 269/16 - FamRZ 2016, 2093 Rn. 12 mwN).

  • BGH, 02.07.2014 - XII ZB 120/14

    Betreuungssache: Voraussetzungen der Betreuerbestellung ohne Anhörung und ohne

    Auszug aus BGH, 14.10.2020 - XII ZB 199/20
    Auch im Betreuungsverfahren kann nach § 34 Abs. 2 FamFG die persönliche Anhörung des Betroffenen unterbleiben, wenn er offensichtlich nicht dazu in der Lage ist, seinen Willen kundzutun, und das Gericht sich einen noch aktuellen persönlichen Eindruck vom Betroffenen verschafft hat (Fortführung der Senatsbeschlüsse vom 2. Juli 2014 - XII ZB 120/14, FamRZ 2014, 1543 und vom 28. September 2016 - XII ZB 269/16, FamRZ 2016, 2093).

    Die Vorschrift setzt damit voraus, dass die Anhörung des Betroffenen im Betreuerbestellungsverfahren aus den in § 34 Abs. 2 FamFG genannten Gründen unterbleiben darf (Senatsbeschluss vom 2. Juli 2014 - XII ZB 120/14 - FamRZ 2014, 1543 Rn. 14).

  • BGH, 20.03.2019 - XII ZB 334/18

    Geeignetheit des Betreuers auch in persönlicher Hinsicht zur Führung der

    Auszug aus BGH, 14.10.2020 - XII ZB 199/20
    Jedenfalls aber bedarf es der positiven Feststellung der Eignung, die nicht durch pauschale Annahmen auf der Grundlage eines Regel-Ausnahme-Verhältnisses ersetzt werden kann (st. Rspr., vgl. etwa Senatsbeschluss vom 20. März 2019 - XII ZB 334/18 - FamRZ 2019, 1004 Rn. 10 mwN).

    Sie ist rechtlich fehlerhaft, wenn der Tatrichter den unbestimmten Rechtsbegriff der Eignung verkennt, relevante Umstände in unvertretbarer Weise bewertet oder bei der Subsumtion wesentliche Umstände unberücksichtigt lässt (st. Rspr., vgl. etwa Senatsbeschluss vom 20. März 2019 - XII ZB 334/18 - FamRZ 2019, 1004 Rn. 11 mwN).

  • BGH, 12.02.2020 - XII ZB 475/19

    Betreuerbestellung: Erkennbarkeit des Beschwerdeführers bei Einlegung der

    Auszug aus BGH, 14.10.2020 - XII ZB 199/20
    Das folgt bereits daraus, dass er nach den von der Rechtsbeschwerde nicht in Zweifel gezogenen tatrichterlichen Feststellungen seine gemäß § 1898 Abs. 2 BGB erforderliche Übernahmebereitschaft (vgl. dazu Senatsbeschluss vom 12. Februar 2020 - XII ZB 475/19 - FamRZ 2020, 778 Rn. 20 mwN) davon abhängig gemacht hatte, dass kein Familienfremder die Betreuung übernimmt.
  • BGH, 25.03.2015 - XII ZB 621/14

    Verlängerungsverfahren in einer Betreuungssache: Beschwerdeberechtigung des

    Auszug aus BGH, 14.10.2020 - XII ZB 199/20
    Daher kann dahinstehen, dass die die Beschwerdeentscheidung nicht tragenden Erwägungen dazu, dass aus § 59 Abs. 1 FamFG kein Beschwerderecht der Beteiligten zu 1 wegen Beeinträchtigung eigener Rechte folge, rechtsfehlerhaft sind (vgl. Senatsbeschlüsse vom 18. Oktober 2017 - XII ZB 213/16 - FamRZ 2018, 197 Rn. 5 und vom 25. März 2015 - XII ZB 621/14 - FamRZ 2015, 1178 Rn. 20 mwN).
  • BGH, 18.10.2017 - XII ZB 213/16

    Betreuungssache: Bewirkung einer Beteiligung durch Bekanntgabe der

    Auszug aus BGH, 14.10.2020 - XII ZB 199/20
    Daher kann dahinstehen, dass die die Beschwerdeentscheidung nicht tragenden Erwägungen dazu, dass aus § 59 Abs. 1 FamFG kein Beschwerderecht der Beteiligten zu 1 wegen Beeinträchtigung eigener Rechte folge, rechtsfehlerhaft sind (vgl. Senatsbeschlüsse vom 18. Oktober 2017 - XII ZB 213/16 - FamRZ 2018, 197 Rn. 5 und vom 25. März 2015 - XII ZB 621/14 - FamRZ 2015, 1178 Rn. 20 mwN).
  • BGH, 08.04.2020 - XII ZB 558/19

    Betreuungsverfahren: Maßstab für Betreuerauswahl; Absehen von persönlicher

    Auszug aus BGH, 14.10.2020 - XII ZB 199/20
    c) Entgegen der von der Rechtsbeschwerde vertretenen Auffassung ist die Entscheidung zur Betreuerauswahl, bei der sich das Landgericht zutreffend am auch für die Erstbestellung geltenden Maßstab der §§ 1897, 1899 BGB orientiert hat (st. Rspr., vgl. etwa Senatsbeschluss vom 8. April 2020 - XII ZB 558/19 - FamRZ 2020, 1121 Rn. 10 mwN), in rechtlicher Hinsicht nicht zu beanstanden.
  • BGH, 24.07.2019 - XII ZB 160/19

    Das Sachverständigengutachten im Betreuungsverfahren - und die unterbliebene

    Auszug aus BGH, 14.10.2020 - XII ZB 199/20
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats setzt das Absehen von der persönlichen Anhörung auf der Grundlage dieser Vorschrift nämlich unter anderem voraus, dass die Anhörung bereits im ersten Rechtszug ohne Verletzung von zwingenden Verfahrensvorschriften vorgenommen worden ist (vgl. etwa Senatsbeschlüsse vom 4. Dezember 2019 - XII ZB 392/19 - NJW 2020, 852 Rn. 5 mwN und vom 24. Juli 2019 - XII ZB 160/19 - FamRZ 2019, 1735 Rn. 11 mwN).
  • BGH, 06.05.2020 - XII ZB 504/19

    Betreuungsverfahren: Erneute Anhörung des Betroffenen bei unterlassener

    Auszug aus BGH, 14.10.2020 - XII ZB 199/20
    Da das Amtsgericht die Verfahrenspflegerin erst nach der Anhörung bestellt und keine erneute Anhörung anberaumt hat, hätte das Landgericht daher im Rahmen der Vorgaben des § 68 Abs. 3 Satz 2 FamFG die persönliche Anhörung wiederholen müssen (vgl. etwa Senatsbeschluss vom 6. Mai 2020 - XII ZB 504/19 - FamRZ 2020, 1219 Rn. 12 ff.).
  • BGH, 04.12.2019 - XII ZB 392/19

    Anhörung des Betroffenen erneut persönlich vor der Entscheidung bei Einholung

    Auszug aus BGH, 14.10.2020 - XII ZB 199/20
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats setzt das Absehen von der persönlichen Anhörung auf der Grundlage dieser Vorschrift nämlich unter anderem voraus, dass die Anhörung bereits im ersten Rechtszug ohne Verletzung von zwingenden Verfahrensvorschriften vorgenommen worden ist (vgl. etwa Senatsbeschlüsse vom 4. Dezember 2019 - XII ZB 392/19 - NJW 2020, 852 Rn. 5 mwN und vom 24. Juli 2019 - XII ZB 160/19 - FamRZ 2019, 1735 Rn. 11 mwN).
  • BGH, 23.02.2022 - XII ZB 424/21

    Verlängerung einer Betreuung: Persönliche Anhörung der Betroffenen durch das

    Dies gilt nach § 68 Abs. 3 Satz 1 FamFG auch im Beschwerdeverfahren (vgl. Senatsbeschluss vom 14. Oktober 2020 - XII ZB 199/20 - FamRZ 2021, 222 Rn. 15).

    Dies setzt jedoch voraus, dass die Verfahrenshandlungen bereits im ersten Rechtszug ohne Verletzung zwingender Verfahrensvorschriften vorgenommen wurden und von ihrer erneuten Durchführung im Beschwerdeverfahren keine neuen Erkenntnisse zu erwarten sind (vgl. Senatsbeschluss vom 4. Dezember 2019 - XII ZB 392/19 - NJW 2020, 852 Rn. 5 mwN; vgl. auch Senatsbeschluss vom 14. Oktober 2020 - XII ZB 199/20 - FamRZ 2021, 222 Rn. 18).

  • BGH, 18.08.2021 - XII ZB 151/20

    Betreuungssache: Betreuervorschlag des Betroffenen; Voraussetzung für die

    Sie ist rechtlich fehlerhaft, wenn der Tatrichter den unbestimmten Rechtsbegriff der Eignung verkennt, relevante Umstände in unvertretbarer Weise bewertet oder bei der Subsumtion wesentliche Umstände unberücksichtigt lässt (st. Rspr., vgl. etwa Senatsbeschluss vom 14. Oktober 2020 - XII ZB 199/20 - FamRZ 2021, 222 Rn. 22 mwN).
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